Im Namen des Rates billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter am 5.2.2014 den mit dem Europäischen Parlament erreichten Kompromiss über eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste jener Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste jener Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind.
Um in Kraft zu treten, muss die Verordnung vom Europäischen Parlament und dem Rat förmlich angenommen werden.