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Herausforderungen und Perspektiven der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

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Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht sind in den letzten zwanzig Jahren tief greifende Änderungen vorgenommen, die das alltägliche Leben in dem Sinne direkt beeinflussen, dass alle Rechtsvorschriften und Maßnahmen darauf abzielen, Freizügigkeit von Personen zu garantieren und den Bürgern ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die zum ersten Mal im Vertrag von Maastricht (1939) eingeführt wurde, garantiert im Bereich der Justiz die Freiheit und Sicherheit der Bürger und erstrebt die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität. Im Zuge der Entwicklung dieser Zusammenarbeit tauchen jedoch immer wieder neue Herausforderungen auf. Gerade diese Herausforderungen sowie die damit verbundenen Perspektiven sind das Thema der Konferenz, „Herausforderungen und Perspektiven der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen“, die am 3. April in Athen veranstaltet wird.  
Politiker, Akademiker und Anwälte werden einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch über wichtige Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, wie z. B. der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, führen. Der  Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und gerichtlichen Entscheidungen durch alle Mitgliedstaaten, der die Angleichung der Rechtsvorschriften und die Anwendung gemeinsamer Mindestbestimmungen vorausetzt, stellt die Grundlage der justiziellen Zusammenarbeit dar. 
Darüber hinaus wird über den Schutz der finanziellen Interessen der EU –welche unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen von oberster Priorität sind– beraten. Schätzungen zufolge gehen jährlich rund 500 Millionen Euro aufgrund von vermuteten Delikten aus dem EU-Haushalt verloren. 
Desweiteren werden die Experten die Verfahrensgarantien in Strafsachen vor dem Hintergrund des Gesetzespakets zur Stärkung der Verfahrensrechte, das unlängst von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, in die Diskussion bringen. Dabei wird auf die Empfehlung über Verfahrensgarantien schutzbedürftiger Verdächtiger oder Beschuldigter, auf die Richtlinie über Unschuldsvermutung sowie auf das Recht auf physische Anwesenheit in einem Strafverfahren besondere Aufmerksamkeit geschenkt.  
Eröffnet wird die Konferenz durch den Minister für Justiz, Transparenz und Menschenrechte, Herrn Charalambos Athanassiou. Die Konferenz wird von dem Justizministerium in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission organisiert.