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Abkommen über aktualisierte Regeln für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen

Die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel billigten heute (29.01.2014) den erzielten Kompromiss zwischen dem Rat und dem EP über eine Verordnung zur Harmonisierung und Verbesserung der Regeln, nach denen die Behörden sich über den Einsatz von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen in der EU entscheiden. 
 
Diese Regeln beruhen auf den von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) vereinbarten, als “ausgewogener Ansatz” zur Bekämpfung des Fluglärms bekannten Grundsätzen. Ziel dieses Ansatzes ist es, die kosteneffizientesten Lösungen zur Bekämpfung des Fluglärms zu finden, die auf die spezifische Situation des jeweiligen Flughafens zugeschnitten sind, wobei  Betriebsbeschränkungen nur als letzte Möglichkeit eingesetzt werden sollten.
 
Der griechische Minister für Infrastruktur, Transport und Netzwerke, Michalis Chrisochoidis sagte: "Lärm ist ein wesentliches Problem für die Menschen, die in der Nähe von Flughäfen leben. Darum ist es sehr wichtig, dass eine rasche Einigung zu diesem sensiblen Thema erzielt wurde. Europa wird jetzt bessere und stärker harmonisierte Regeln zum Entscheidungsprozess über Lärmminderungsmaßnahmen haben. Die griechische Ratspräsidentschaft wird weiterhin systematisch den bestmöglichen Fortschritt in ihren Arbeitsschwerpunkten anstreben, um den Bürgern Europas eine bessere Zukunft zu bieten”.
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Europäischen Rates: