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Die griechische Ratspräsidentschaft schließt Abkommen über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM)

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) genehmigte am 27.3. die zwischen der griechischen Ratspräsidentschaft und dem EP erzielte vorläufige Einigung über eine Verordnung zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM).

Der Präsident des ECOFIN-Rates, Yannis Stournaras, begrüßte die Einigung für dieses Abkommen und erklärte folgendes: “Herzlich begrüße ich die heutige Zustimmung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der EU (COREPER) zur Kompromissvereinbarung, die die griechische Ratspräsidentschaft im Laufe der Verhandlungen mit dem Europäschen Parlament zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus erzielte. Dies ist wahrscheinlich der bislang wichtigste Erfolg der Ratspräsidentschaft angesichts der abweichenden Meinungen und der sehr begrenzten Zeit, die uns für die Trilogverhandlungen mit dem EP und der Kommission zur Verfügung stand. Und, natürlich, angesichts der Bedeutung des Dossiers an sich.

Trotz dieser Schwierigkeiten ist es uns dennoch gelungen, die Unterschiede zu überbrücken. Und ich glaube, dass das Ergebnis sehr gut ist, da es die Effizienz und Glaubwürdigkeit eines wahrhaftig europäischen einheitlichen Abwicklungsmechanismus sicherstellt, zur finanziellen Stabilität beiträgt, die dringend benötigte Liquiditätsspritze in die Realwirtschaft erleichtert und damit zu nachhaltigem Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen führt.”

Die Billigung des Abkommens ermöglicht es dem EP, den Text in erster Lesung anzunehmen, d.h. vor der Pause für die Wahlen im Mai. Anschließend wird der Rat voraussichtlich ohne weitere Diskussion die Verordnung  annehmen.

Die Schaffung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) – bestehend aus einem zentralen Entscheidungsgremium und einem einheitlichen Abwicklungsfonds – soll sicherstellen, dass Abwicklungsbeschlüsse in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten auf koordinierte und wirksame Art und Weise gefasst und negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität minimiert werden. Außerdem soll auf diese Weise die Abhängigkeit der Banken von der Bonitätsstufe der nationalen Regierungen entkoppelt werden, damit die Steurzahler im Fall einer Bankenabwicklung nicht belastet werden.

Der einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM) stellt ein wichtiges Element der Bankenunion dar. Der Mechanismus ergänzt den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), der im November 2013 in Kraft getreten ist. Der SRM wird alle Banken der Eurozone und anderer Mitgliedstaaten, die sich daran beteiligen wollen, abdecken.