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Die Schaffung einer vertrauenswürdigen digitalen Welt für Online-Transaktionen

  • Photo:  © European Union, 2014

    © European Union, 2014

Am Freitag, dem 28.02.2014, billigten die ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten den zwischen dem Rat und dem EP erzielten Kompromiss zu einer Verordnung, die Bedingungen zur gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung festsetzt, die Regeln zu Vertrauensdiensten - insbesondere betreffend die elektronischen Transaktionen - festgelegt und einen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel, elektronische Dokumente, sowie elektronische Zustelldienste und Zertifizierungsdienste für Website-Authentifizierung schafft. 
 
Die eIDAS-Verordnung, die verabschiedet werden soll, gehört zu den Hauptprioritäten der griechischen Ratspräsidentschaft im Bereich Telekommunikation. Die eIDAS ist die Hauptverordnung der EU zur Schaffung einer vertrauenswürdigen digitalen Welt für Online-Transaktionen. Ziel der Verordnung ist es, durch technische Maßnahmen und einen angemessenen Rechtsrahmen alle für die EU-Bürger, die öffentlichen Dienstleistungen und den Privatsektor notwendigen Instrumente zu schaffen, um einen reibungslosen Übergang zur digitalen Infrastruktur zu gewährleisten.
 
Ein weiteres Ziel der Verordnung ist es, die bestehenden Rechtsvorschriften zu erweitern und die gegenseitige Anerkennung und Akzeptierung notifizierter elektronischer Identifizierungssysteme, Authentifizierung, elektronischer Signaturen sowie einschlägiger Vertrauensdienste für Transaktionen auf EU-Ebene zu regeln, um zur Verwirklichung eines digitalen Binnenmarktes und zur Erstellung eines EU-Fahrplans für Stabilität und Wachstum beizutragen.
 
Der Minister für Infrastruktur, Transport und Netzwerke, Michalis Chrisochoidis sagte: “Es soll eine sichere und nahtlose elektronische Interaktion zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen ermöglicht werden, wodurch die Effektivität öffentlicher und privater Online-Dienstleistungen, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels in der Union erhöht wird.”
 
Um in Kraft zu treten, muss der Text noch vom Parlament bei der Abstimmung, die voraussichtlich in April stattfinden soll, sowie vom Rat, der nach der Abstimmung im Parlament eine Entscheidung zu treffen hat, förmlich angenommen werden.