Neue Vorschriften zur Erleichterung der Schadenersatzanklagen wegen Kartellrechtsverstößen
Der Ausschuss der ständigen Vertreter billigte am 26. März eine zwischen der griechischen Ratspräsidentschaft und Vertretern des Europäischen Parlaments erzielte Einigung betreffend die Festlegung neuer Vorschriften zur Erleichterung der Schadenersatzklagen von Opfern von Kartellrechtsverstößen. Durch die neue Richtlinie sollen die einzelstaatlichen Vorschriften betreffend das Wettbewerbsrecht in der EU harmonisiert und wirksamer durchgesetzt werden. Dadurch werden die Opfer von Kartellrechtsverstößen vollständigen Ersatz sowohl für den tatsächlich erlittenen Schaden als auch für die Gewinnverluste erhalten können. Obwohl das Recht auf vollständigen Ersatz im EU-Vertrag verankert ist, erweist sich die Anwendung dieses Rechts wegen der geltenden Regelungen und Verfahren oft schwierig oder praktisch unmöglich. Nach Inkrafttreten der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um die neuen Vorschriften in ihr nationales Recht aufzunehmen. Die Einigung (8088/14) muss noch vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat mit separaten Beschlüssen förmlich angenommen werden.