• JIJustiz und Inneres (JI)

Rationalisierung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in der EU

Am 14.3.2014 nahm der Rat eine Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung (EAA) in Strafsachen (PE-CONS 122/13) an. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, auf Ersuchen eines anderen Migliedstaates Ermittlungsmaßnahmen auf Grundlage der gegenseitigen Anerkennung durchzuführen.
 
Eine EAA ist eine gerichtliche Entscheidung, die von einer Justizbehörde eines Mitgliedstaats zur Durchführung einer oder mehrerer spezifischer Ermittlungsmaßnahme(n) in einem anderen Migliedstaat (“Vollstreckungsstaat”) zur Erlangung von Beweisen gemäß dieser Richtlinie erlassen oder validiert wird. Die EAA kann auch in Bezug auf die Erlangung von Beweismitteln, die sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats befinden, erlassen werden.  
 
Zu den Ermittlungsmaßnahmen sollen beispielsweise Zeugenbefragungen, Erlangung von Informationen oder Beweismitteln, die sich bereits im Besitz der Vollstreckungsbehörde befinden, sowie (mit zusätzlichen Schutzgarantien) Überwachungen des Telekommunikationsverkehrs, Erlangung von Auskünften zu Bankkonten und Überwachung von Bankgeschäften.
 
Die neuen Regeln sollen den gegenwärtigen Flickenteppich der rechtlichen Bestimmungen auf diesem Gebiet durch ein einziges neues Rechtsinstrument ersetzen, das die rechtliche Zusammenarbeit schneller und effizienter gestalten soll. Die neue Gesetzgebung sieht die automatische gegenseitige Anerkennung von Ermittlungsanordnungen vor und begrenzt die Gründe für die Versagung der Vollstreckung der Anordnung durch einen anderen EU-Mitgliedstaat, stellt dabei aber gleichzeitig Rechtsbehelfe zum Schutz der Verteidigungsrechte der betreffenden Personen zur Verfügung.