Seit fast drei Jahrzehnten wird jährlich eine europäische Stadt, in den letzten Jahren sogar zwei oder drei europäische Städte gleichzeitig, zur Kulturhauptstadt Europas ernannt. Somit wird der Reichtum und die Vielfalt der europäischen Kulturen herausgestellt. Entwickelt haben die Idee der europäischen Kulturhauptstadt die ehemalige griechische Kulturministerin Melina Mercouri und ihr französischer Amtskollege Jack Lang in einem informellen Gespräch während ihrer gemeinsamen Wartezeit am Flughafen von Athen im Januar 1985. Die verstorbene Melina Merkouri verfolgte die Idee weiter, und im Juni 1985 wurde das Projekt der Kulturhauptstadt Europas ins Leben gerufen; Athen wurde somit die erste Kulturhauptstadt. Diese Initiative hat sich als ein angesehenes Kulturereignis etabliert und seitdem sind mehr als 40 europäische Städte zu Kulturhauptstädten Europas ernannt worden.
Die Initiative Kulturhauptstadt Europas verfolgt das Ziel, den Reichtum und die Vielfalt der europäischen Kulturen herauszustellen sowie die historischen Beziehungen und bestehende kulturelle Bande, die uns zusammenführen, zu feiern, das gegenseitige Verständnis zu fördern und das Gefühl der Europäischen Bürgerschaft zu stärken. Dabei waren die Erfahrungen für manche Städte überaus erfolgreich, für andere weniger. Wie dem auch sei, Studien haben gezeigt, daß die Initiative dazu beiträgt, die Städte zu erneuern, ihr internationales Profil zu erhöhen und ihr Bild bei den Bürgern aufzuwerten. Gleichzeitig verleiht die Initiative dem kulturellen Leben der betreffenden Städte neuen Schwung und kurbelt den Fremdenverkehr an.
1999 vereinbarten das Europäische Parlament und der EU-Rat die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2005 bis 2012. Diese Vereinbarung legte neue Auswahlkriterien und -verfahren fest. Darüber hinaus wurden eine chronologische Liste der Kulturhauptstädte aufgestellt und ein unabhängiges europäisches Sachverständigengremium gegründet, um ihre Effizienz zu bewerten. Diese Kriterien wurden im Jahre 2006 erneuert. Da diese Vereinbarung 2019 ablaufen wird, wurde im Jahre 2013 eine neue Rechtsgrundlage für die Fortsetzung des Projekts Kulturhauptstädte Europas verabschiedet, um einen reibungslosen Übergang bis 2020 zu gewährleisten.
Die EU-Kommission reichte im Juni 2012 einen Vorschlag zur Fortsetzung der Initiative über das Jahr 2019 hinaus ein. Die neue Vereinbarung behält die allgemeine Struktur der aktuellen Initiative sowie eine Anzahl Elemente, wie z.B. die chronologische Abfolge der Mitgliedsstaaten damit betraut, eine europäische Kulturhauptstadt zu benennen. Wichtige Änderungen betreffen die Auswahlkriterien: Vom Jahr 2020 an werden die Städte direkt von den Mitgliedsstaaten ausgewählt, eine Bestätigung auf EU-Ebene wird nicht mehr erforderlich sein. Lediglich die Auswahl der Stadt muß durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EU festgelegt werden.
Der Vorschlag sieht auch die Fortsetzung der Teilnahme von Kandidatenländern und potentiellen Kandidatenländern vor, wie es bis 2010 der Fall war. Die Erfahrung zeigte, daß dies für alle Seiten vom Nutzen sein kann.
Weitere Änderungen beinhalten strengere und spezifischere Auswahlkriterien, der Schwerpunkt liegt dabei auf der langfristigen Wirkung der Aktion und der Verstärkung der europäischen Dimension. Sachverständige aus den Mitgliedsstaaten werden weiterhin am europäischen Sachverständigenpanel für die Auswahl und Überprüfung der Städte beteiligt sein.
Wo stehen wir nun? Der Rat hatte im Mai 2013 eine allgemeine Ausrichtung für den Vorschlag erreicht. Noch im selben Monat wurde über diesen Vorschlag im Kulturausschuss des Europäischen Parlaments (CULT) abgestimmt. Im September und Oktober 2013 fanden zwei informelle Verhandlungen zwischen EU-Rat, EU-Parlament und Kommision (Trilogsitzungen) statt, in welchen nicht alle Fragen gelöst werden konnten.
Aus diesem Grund hat das EU-Parlament beschlossen, die Abstimmung am 12. Dezember 2013 in erster Lesung durchzuführen. Die griechische Präsidentschaft hatte am 22. Januar eine weitere Trilogsitzung angesetzt, welche zu einer endgültigen Kompromisslösung führte.
Der EU-Rat muß Anfang März 2014 den Vermerken der CULT-Kommission der EU und des Ausschusses der ständigen Vertreter (CΟREPER) folgend in erster Lesung seinen Standpunkt annehmen, damit ihn das EU-Parlament ohne Änderungen in zweiter Lesung im April 2014 annehmen kann.